Tipps: Ärger mit Lizenzen und Nutzungsrechten für Musik vermeiden
Nutzungsrecht, Lizenz, Urheberrecht - nun denn, derartiger Verwaltungskram wird eher als lästig empfunden. Wer im Unternehmen für Medien-Inhalte verantwortlich ist, will bei der Gestaltung eines YouTube-Videos, möglichst schnell zu Potte kommen.
Wir haben ein eigenes Archiv für GEMAfreie Musik und bei uns werden fast alle Lizenzen mit einer einmaligen Zahlung erworben. Manche Anbieter machen die Sache komplizierter. Bei GEMApflichtiger Musik etwa, werden Sie als Nutzer in regelmäßigen Abständen zur Kasse gebeten. Doch es gibt noch andere Fallstricke...
Achtung: Begriffsverwirrung!
Umgangssprachlich werden gerne ziemlich wachsweiche Begriffe benutzt. Sehr populär, aber inhaltlich sinnfrei sind die beiden Wortkreationen urheberrechtsfreie Musik und lizenzfreie Musik. Einige smarte Anbieter von GEMAfreier Musik verwenden diese Begriffe trotzdem, da diese Keywords Besucher auf die Website locken. Wir betiteln unsere Angebote und unsere Lizenzen nicht so. Denn das wird der Sache nicht gerecht.
Was ist urheberrechtsfreie Musik?
Wirklich urheberrechtsfreie Musik gibt es eigentlich nicht. Denn jeder Musiktitel hat nun mal einen Urheber. In Deutschland sind für den Erhalt des Urheberrechts noch nicht mal irgendwelche Formalitäten notwendig. Das Urheberrecht erwirbt automatisch, wer ein Werk erschafft. Das war's. Außerdem kann das Urheberrecht hierzulande auch nicht verkauft oder übertragen werden, stattdessen werden Nutzungsrechte eingeräumt.
Was ist lizenzfreie Musik?
Dieser Begriff wird meist als Synonym für kostenlose GEMAfreie Musik verwendet. Oder allgemein für Musik, die nicht bei einer offiziellen Urheberrechtsgesellschaft registriert ist, z.B. GEMA, SUISA oder AKM. Korrekt ist beides nicht.
Vermutlich wurde hier irgendwann der englische Begriff Royalty-Free Music schlampig ins Deutsche übertragen und hat sich verselbständigt. Denn Royalty Free bedeutet ohne Lizenzgebühren, und nicht, dass der Nutzer keine Lizenz erwirbt.
Auch für GEMAfreie Musik muss in der Regel eine kostenpflichtige Lizenz erworben werden, also eine rechtliche Garantie, die Ihnen die Nutzung in einem bestimmten Rahmen erlaubt.
Um den Erwerb einer Lizenz kommen Sie also selten herum. Es gibt nur sehr wenige wirklich kostenfreie Angebote für Musik im Web, und über deren Qualität breiten wir hier mal den Mantel des Schweigens.
Die Ausnahme von der Regel
In einem Fall ist der Begriff lizenzfreie Musik korrekt: 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers wird eine Komposition lizenzfrei. Solange fahren die Erben Gewinne aus dem Urheberrecht Ihrer Vorfahren ein. Auch kein schlechtes Geschäftsmodell.
Doch: Zum besagten Zeitpunkt müssen zwar keine Lizenzen mehr an Urheber oder Erben bezahlt werden. Es können aber noch sogenannte Leistungsschutzrechte an einer konkreten Tonaufnahme bestehen. Z.B. von Musikern, die daran mitgewirkt haben oder von einer Plattenfirma. Hier muss also zwischen Rechten an der Komposition und Rechten an der Aufnahme unterschieden werden.
Creative Commons
Creative Commons (CC) ist eine Non-Profit-Organisation, die standardisierte Lizenzverträge anbietet. Mit diesen sogenannten CC-Lizenzen können Urheber ihre Werke in unterschiedlichen Stufen zur Nutzung freigeben. CC ist dabei entgegen mancher Vermutungen, nicht Verwerter, Verleger oder Vertragspartner von Urhebern und Rechteinhabern. Diese verwenden lediglich die CC-Lizenzverträge - in eigener Verantwortung.
Die verschiedenen Lizenzen von Creative Commons unterscheiden sich erheblich. Einige schränken die Nutzung stark ein, andere heben die Ansprüche aus dem Urheberrecht weitgehend auf. Was konkret erlaubt ist, hängt davon ab, welcher der sechs CC-Lizenzverträge zum Einsatz kommt. Je nach Vertrag dürfen Werke dann verbreitet, kopiert, verändert oder für private und kommerzielle Zwecke genutzt werden.
Wenn Unternehmen Popsongs in der Kommunikation nutzen
Abgesehen von GEMA-Abgaben, die hier fällig werden: Bei bekannten Titeln aus der Popindustrie haben sich immer mehrere Parteien ein Stück vom Rechte-Kuchen gesichert: Urheber, Musiker, Verlage, Plattenfirmen, Musiklabel. Die halten alle die Hand auf und erwarten, dass anklopft, wer etwas aus ihrem Repertoire für ein YouTube-Video, einen Film, einen TV-Spot oder was auch immer nutzen will.
Telefonwarteschleife GEMAfrei
Auch was GEMAfreie Musik für die Warteschleife betrifft, gilt es manches zu beachten. Viele Anbieter beschränken die Nutzungsrechte ihrer Musik. Dagegen ist nichts einzuwenden. Manchmal wird das allerdings ungeschickt formuliert oder ins Kleingedruckte eingebaut.
Je nach Anbieter und Lizenz gelten für die Nutzung von GEMAfreier Musik in der Telefonwarteschleife verschiedene Einschränkungen:
- Nutzung nur an 1 Telefonanschluss gestattet
- Nutzung nur an 1 Standort gestattet
- Nutzung nur mit 1 Basis-Telefonnummer mit Durchwahlen gestattet, aber NICHT an anderen Standorten, die die gleiche Nummer nutzen
- Nutzung in Tochterfirmen nicht gestattet
- Manchmal ist die Nutzung in der Telefonwarteschleife NICHT im Basispreis / in der Basislizenz enthalten
- Manche Anbieter erlauben generell KEINE Nutzung als Wartemusik
Film-Lizenz für Telefon nutzen
Möglicherweise haben Sie schon mal einen Musiktitel für einen YouTube-Film lizensiert und denken darüber nach, diesen auch in der Telefonanlage zu nutzen. Keine schlechte Idee. Allerdings...
Die Musik-Lizenz für einen YouTube-Film beinhaltet die Nutzung für einen einzelnen Film. Schon wenn der gleiche Film in einer anderen Sprache veröffentlicht wird, ist dafür eine separate Lizenz fällig. Und dass die Film-Lizenz gleichzeitig auch für die Telefonanlage gilt, dürfte in der Realität so gut wie nie vorkommen. Mehr Infos zum Thema Filmvertonung finden Sie auf unserer Website:
Easy: Eine Lizenz für alle Medien
Sie möchten für mehrere Projekte in verschiedenen Medien die gleiche Musik nutzen und scheuen den Verwaltungsaufwand? Das verstehen wir sehr gut und haben deshalb eine Lösung gebastelt.
Mit der Lizenz "Alle Medien" können Sie frei über einen Musiktitel verfügen, und diesen für beliebig viele Projekte nutzen.
Die Lizenz Alle Medien beinhaltet 1 Musiktitel:
- Zeitlich unbegrenzt für beliebig viele Projekte/Medien, außer TV & Funk
- Telefonanlage, beliebig viele Standorte und Nebenstellen
- Non-exklusives Nutzungsrecht
- Weiterverkauf oder Weitergabe an Dritte nicht gestattet
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